Interessant ist die Tatsache, dass das Schweizerische Arbeitsrecht keine konkreten Vorschriften hinsichtlich Referenzen beinhaltet. Als einzige Bedingung geht daraus hervor, dass die Informationen – auch schädliche – sich auf das Arbeitsverhältnis zu beziehen haben, wahr und wohlwollend zu erteilen sind und charakteristisch für das zu beurteilende Arbeitsverhältnis sein müssen. Eine verbreitete Meinung sowie ein neueres Bundesgesetz über den Datenschutz geht dahin, dass eine Auskunftserteilung ohne Einwilligung des Arbeitnehmers eine Persönlichkeitsverletzung darstellt und somit nicht statthaft ist.
Referenzen sind mit Vorsicht zu bewerten, denn Bewerbende geben vielfach Menschen an, von denen sie wissen, dass sie ihnen wohlwollend gestimmt sind. Somit sind Referenzen nicht immer eine zuverlässige Informationsquelle.
Fragen, um Referenzen einzuholen
Informative Referenzen sollten mittels gezielten und systematischen Fragen eingeholt werden. Beispiele solcher Fragen sind u.a.:
- Welche allgemeine Erinnerung haben Sie an diese Person?
- Welche Tätigkeit übte diese Person bei Ihnen aus?
- Wie war das Verhalten dieser Person im Umgang mit Mitarbeitern, Führungskräften und Kunden?
- Welche Stärken und Schwächen erachten Sie als erwähnenswert?
- Waren die Absenzen dieser Person über dem Durchschnitt?
- Würden Sie diese Person für eine entsprechende Position wieder einstellen?
- Würden Sie dieser Person die Aufgabe, für die sie sich bei uns bewirbt, zutrauen?